Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als AGB bezeichnet, zwischen der OOK-PRESS Nyomdaipari és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság (8200 Veszprém, Pápai u. 37/A, Cg.19-09-500051) im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet und ihren Auftraggebern/Kunden (der Auftragnehmer und die Kunden werden im Folgenden gemeinsam als Parteien bezeichnet) enthalten die allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen den Parteien.
In bestimmten Fällen können die Parteien von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sie können einen separaten Lieferanten- oder Auftragnehmervertrag abschließen, aber in Ermangelung dessen werden die geltenden Rechtsvorschriften in anderen Angelegenheiten, die nicht durch diese AGB für beide Parteien (Auftragnehmer und Kunde) vorgeschrieben sind, entsprechend angewendet. Der Auftragnehmer stellt die gültigen AGB auf seiner Website zur Verfügung.

II. Preisangebot
Gemäß der vom Kunden angegebenen Spezifikation erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Preisangebot, das auch ohne Unterschrift 30 Tage nach Versand gültig ist. Diese AGB sind ein untrennbarer Bestandteil des ausgegebenen Preisangebots und der Bestellung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind ihre Inhalte für beide Parteien verbindlich. Mit der Unterzeichnung der Bestellung akzeptiert der Kunde auch die Bestimmungen der AGB. Während des Preisangebots wird der Preis in Form von Nettopreis + MwSt. bestimmt. Das Preisangebot enthält Mehrwertsteuer und zum Preis von 85 HUF/kg + MwSt. für Werbepapier gemäß Gesetz Nr. LXXXV von 2011 über Umweltproduktgebühren und 19 HUF/kg bei Verpackungen bzw. das obige Gesetz gibt Auskunft über den Preis von 57 HUF/kg.

III.    Bestellung
Nach Annahme des Preisangebots sendet der Kunde eine schriftliche Bestellung an den Auftragnehmer. Die Bestellung enthält die vereinbarten Arbeiten, die im vorläufigen Angebot dokumentiert sind. Wenn bei der Abgabe der Bestellung weitere zusammenhängende, notwendige Informationen vorhanden sind, die nicht Teil des Preisangebots waren, müssen diese auch bei der Bestellung schriftlich festgehalten werden, z. B. Material, Größe, Umfang, Preis, Stückzahl, angeforderte Frist, Lieferinformationen, Zahlungsbedingungen usw. Bei Verweis auf ein Preisangebot wird die Bestellung wirksam, wenn die Bestellung in jeder Hinsicht mit dem erteilten Preisangebot identisch ist und der Auftragnehmer eine Bestätigung der Bestellung sendet. Vom Kunden vorgenommene Änderungen werden vom Auftragnehmer nur schriftlich akzeptiert. Wenn zwischen dem angegebenen Preisangebot und der Bestellung eine Diskrepanz besteht oder während der Produktion eine Diskrepanz zwischen dem bestellten Produkt oder der bestellten Dienstleistung und der im Voraus vereinbarten Aufgabe entsteht, dann müssen die Vertragsparteien dies schriftlich festhalten, wovon der Auftragnehmer eine Bestätigung bzw. ein modifiziertes Angebot zum Abschluss des Vertrags sendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen. Bei der ersten Bestellung (oder während einer Datenänderung) ist der Kunde verpflichtet, bei der Bestellung die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten anzugeben; Rechnungsname, Sitz, Steuernummer, Rechnungsadresse, Postfach, Ansprechpartner und Kontaktdaten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer Bestellung vom Kunden eine Anzahlung oder Zahlungsgarantie zu verlangen. Sie hat den Kunden spätestens bis zur Bestätigung der Bestellung über diesen Bedarf zu informieren. In solchen Fällen kann die Produktion der bestellten Produkte erst beginnen, nachdem die genauen Rechnungsdaten und die Vorauszahlung eingegangen sind.

IV. Bestellbestätigung
In jedem Fall muss der Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Bestätigung des bestellten Produkts senden. Sofern der Kunde nichts anderes erklärt, wird die Bestätigung in Form einer E-Mail gesendet. Mit der Bestätigung der Bestellung wird der Vertrag abgeschlossen, in dem alle Bedingungen bereits geklärt wurden, einschließlich der Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Punkte, die in den Punkten II und III der AGB noch fraglich waren. Widerspricht der Kunde der Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden, dann gilt der Vertrag als angenommen.

V. Erfüllung / Abrechnung
Der Auftragnehmer stellt eine Rechnung für die erbrachten Produkte und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags oder der Bestellung aus. Eine von der Bestellung abweichende Rechnung kann vom Auftragnehmer nur ausgestellt werden, wenn sich die Ausführungsmethode nach der Bestellung geändert hat und diese beim Auftreten schriftlich beim Kunden mitgeteilt wurde. Der Auftragnehmer hat den Kunden über die Leistung des Produkts oder der Dienstleistung zu informieren und die Ausgabe oder Lieferung der Ware gemäß dem Inhalt der Bestätigung zu veranlassen. Die Vertragsparteien betrachten die Herstellung eines bestimmten Produkts als abgeschlossen, wenn sich die Anzahl der bestellten Exemplare und die Anzahl der fertiggestellten Exemplare nicht mehr als 1% unterscheiden. Die Vertragsparteien betrachten die Bestellung auch dann als erfüllt, wenn bei Stichprobenprüfungen der Anteil der als mangelhaft eingestuften Produkte 2% der Gesamtmenge nicht überschreitet. Nach Erhalt prüft der Kunde die erhaltene Menge und bestätigt den Eingang durch Unterzeichnung. Wenn eine quantitative Diskrepanz festgestellt wird dann kann er diese nur zum Zeitpunkt der Lieferung angeben. Wenn der Kunde beim Offsetdruck kein Muster oder einen Proof vorlegt oder bei der Bestellung nicht schriftlich angibt, dass er anwesend sein möchte, und den Testdruck beim Maschinenstart überprüfen und die Annahme durch Unterzeichnung bestätigen möchte, wird die Qualität des fertigen Drucks als akzeptabel angesehen. Im Falle eines Digitaldrucks muss der Auftragnehmer eine Testkopie vorlegen, sofern der Kunde den Auftragnehmer über seinen Bedarf vor Produktionsbeginn schriftlich übermittelt hat. Nach der Unterzeichnung der Testkopie durch den Kunden kann die Serienproduktion beginnen. Wenn das Produkt ohne Testdruck hergestellt wird, dann kann keine Reklamation mehr über die Druckqualität des Druckprodukts akzeptiert werden. Die Kosten für Druckkorrekturen oder mehr als einen Testdruck trägt der Kunde. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die nach den Korrekturen in der endgültigen Datei entdeckt wurden. Die Parteien vereinbaren, dass die Vorleistung und Teillieferung des bestellten Produkts zulässig ist. Darüber hinaus ist es aufgrund einer Einzelvereinbarung auch möglich, eine Sammelrechnung für kontinuierliche Lieferungen oder eine Gesamtrechnung für die Erfüllung mehrerer Bestellungen des Kunden in einem Zeitraum auszustellen.
Die Leistungsfrist wird von den Parteien gemeinsam vereinbart und bei der Bestellung schriftlich festgelegt. Für die Frist der Fertigstellung die durch die verspätete Transaktion des Kunden (unvollständige Dateien, die bearbeitet werden müssen, verspätete Rückmeldung) oder die Verzögerung bei der Überprüfung von Korrekturen nicht eingehalten wurde, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Mit der Annahme dieser AGB erkennt der Kunde an, dass – ohne sonstige Vereinbarung – die übertragenen elektronischen Dateien vom Auftragnehmer 30 Tage nach Lieferung des Produkts vernichtet werden.
Der Auftragnehmer haftet weder für die rechtliche Reinheit der vom Kunden erhaltenen Dateien oder der daraus hergestellten Druckprodukte, für die darin enthaltenen Informationen, für deren Echtheit noch für deren Prüfung. In rechtlichen Angelegenheiten, die durch das Produkt des Kunden verursacht werden, sei es für sich selbst oder für Dritte, der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Haftung. Wenn der Auftragnehmer eine Rechtsverletzung hinsichtlich des Inhalts und der Verbreitung des Produkts durch den Kunden erleidet, ist der Kunde verpflichtet, diesen Schaden zu übernehmen und ihn dem Auftragnehmer zu ersetzen.
Der Auftragnehmer informiert den Kunden darüber, dass das Regierungsdekret 60/1998 (III.27) die Bereitstellung von Kopien für die gesetzliche Hinterlegung von Veröffentlichungen mit ISBN- und ISSN-Nummern vorsieht. Die Menge des Produkts durch den Kunden muss auch die Pflichtexemplare enthalten, deren Einlieferung – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftragnehmer ausgeführt wird.
Es ist möglich, das fertige Druckprodukt zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt oder an Werktagen von 8 bis 15 Uhr in den Räumlichkeiten der OOK-PRESS-Druckerei abzuholen, andernfalls liefert der Auftragnehmer es gegen eine gesonderte Gebühr an die angegebene Adresse. Der Auftragnehmer hat die Produkte nach ihrer Fertigstellung 30 Tage lang kostenlos zu lagern. Danach kann er eine Lagergebühr für die Lagerung nicht abgelieferter Produkte erheben. Wird das fertige Produkt nach mehreren Mitteilungen nicht abtransportiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung auszustellen, das fertige Produkt gilt als im jeweiligen Monat fertiggestellt. Als Lagergebühr ist der Auftragnehmer berechtigt, 5% des Nettowerts pro Tag zu berechnen, dessen Wert den Nettopreis des Produkts nicht überschreiten darf. Produkte, die 6 Monate lang nicht abtransportiert wurden, werden vom Auftragnehmer vernichtet.

VI. Informationen zu der Materialabgabe
Wir wollen Ihnen die perfekte Druckqualität bieten. Hierfür benötigen wir von Ihnen möglichst genaue Angaben, Muster und sämtliche Dateien.
Dateiformat:
CMYK Komposit (ohne Farbauszug) PDF
Bilder:
CMYK, mindestens 300 DPI Auflösung.
Schriftart:
Alle Schriftarten sollten in der Datei eingebettet oder abgerundet sein.
Text:
Nach Druckfreigabe durch den Kunden sind Reklamationen aufgrund inhaltlicher oder grammatikalischer Fehler nicht mehr möglich.
Farben:
Nur die tatsächlich auszudruckenden Farben dürfen im Material vorkommen. Falls Sie individuell eingestellte Farben (Spot, Pantone) wünschen, teilen Sie uns bitte die genauen Farbspezifikationen mit, andernfalls werden wir automatisch CMYK-VA Standard verwenden.

Schwarzer Text in einer Farbpublikation, Vektorobjekte und Grafiken sollte in 1 Farbe schwarz angezeigt werden. Wenn dieser Text auf irgendeine farbige Fläche platziert wird dann muss Overprint eingestellt werden.

Bei der Verwendung von Effektlack, UV-Lack oder Stanzform geben Sie diese Schichten bitte außerhalb der CMYK als 5. (Spot, Pantone) Farbe an.
Seiten:
Bitte die Seiten mit mindestens 3mm, idealerweise mit 5 mm eingestellten Passer- bzw. Schnittmarken kennzeichnen und bei Bedarf mit Biege-, Falt- oder Perforationszeichnen markieren.
Bei mehrseitigen Heften, Broschüren oder Büchern bitten wir Sie, den Bogen bzw. Außenumschlag in einer separaten Datei abzugeben Dabei sollten die Deckseiten (B1-B4 Außenseite, B2-B3 Innenseite) paarweise sowie die Bögen pro Seite und nicht paarweise, in jeweils einer Datei geliefert werden. Wenn in dem Produkt leere Seiten vorkommen dann müssen diese an dem entsprechenden Platz in dem Bestand vorkommen. Bei Heftbroschüren sollte die Gesamtzahl der Seiten durch vier teilbar sein.
Vor der Planung eines gebundenen oder Hardcover-Buches fragen Sie bitte unseren Produktmanager bzgl. der genauen Buchrückengröße.
Größen:
Der zur Verfügung gestellte Bestand muss dieselbe Größe haben wie die in der Bestellung festgelegte Größe. Im Fall von überlaufenden Grafiken oder Bildelementen benötigen wir +5mm Überladung, bei einem Hardcover-Buch + 20mm.
Datenträger:
Wir können alle allgemein bekannten Dateiformate empfangen und verwalten. Dateien bis zu 10MB können uns per E-Mail zugestellt werden, gerne aber auch per CD, DVD, BD oder Memory Stick (nur für PC). Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Dateien auf einen FTP-Server hochzuladen, bitte rufen Sie uns diesbezüglich an.
Anhänge:
Um verschiedene Erscheinungsfehler zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen Farb- und Faltungsmuster sowie sonstige Spezifikationen.

VII.  Reklamationsbearbeitung
Der Kunde ist berechtigt, die abgeschlossene Bestellung über das fertige Produkt oder die fertige Dienstleistung vor Erhalt des Produkts zu überprüfen. Reklamationen dürfen nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware oder innerhalb von maximal 30 Tagen nach Erhalt schriftlich – zusammen mit einer Probe des fehlerhaften Produkts oder einem Dokument, das durch ein Foto belegt werden kann – an die Kontaktperson, den Produktmanager des Auftragnehmers gesendet werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die fehlerhafte Leistung auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, dann betrachtet der Auftragnehmer die Beschwerde als gerechtfertigt, ersetzt sie oder korrigiert die ihm nach vorheriger Genehmigung zurückgegebene fehlerhafte Menge oder stellt dem Kunden eine Gutschrift aus. Wird die Reklamation des Kunden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert, trägt der Kunde die möglichen Kosten für die Rücksendung oder den Ersatz. In jedem Fall bemühen sich die Vertragsparteien, etwaige Beschwerden gütlich beizulegen, um den Schaden zu mindern.

VIII.     Bezahlung
Die Festlegung der Zahlungsbedingungen für die jeweilige Bestellung beginnt bereits in der Gebotsphase, wird jedoch bis spätestens zum Abschluss der Bestellung geklärt. Akzeptierte Zahlungsmethoden: Vorauszahlung, Barzahlung, nachträgliche Überweisung. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 6:155 Abs. 1 des geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Falle einer Rechnungsschuld berechtigt, die Erfüllung laufender Bestellungen auszusetzen, bis die fälligen Ansprüche beglichen sind bzw. das Produkt Eigentum des Auftragnehmers bleibt, bis der Kunde die in Rechnung gestellte Gegenleistung – einschließlich Verzugszinsen und sonstiger anfallender Kosten – vollständig an den Auftragnehmer gezahlt hat.

IX. Sonstige Rückstellungen
Dieser Vertrag ist ab dem 01.05.2018 gültig und steht allen Interessenten auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung oder wird auf Anfrage versandt. Ab diesem Zeitraum gilt es für alle Bestellungen zwischen den Parteien.
Der Kunde darf nur das bezahlte Endprodukt besitzen. Alle vom Auftragnehmer als geistiges Eigentum hergestellten Ausgangsmaterialien sind Eigentum des Auftragnehmers. Nach der Anzeige auf Oberflächen und in Medien hat der Auftragnehmer Anspruch auf Lizenzgebühren.
Die Parteien orientieren sich in Angelegenheiten, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, an den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Vertragsparteien versuchen in erster Linie, etwaige Streitigkeiten gütlich beizulegen. Wenn dies nicht möglich ist, legen die Vertragsparteien je nach ihrer Zuständigkeit das Bezirksgericht Veszprém fest, um den Streit beizulegen.

Genehmigt von: Attila Szathmáry, Geschäftsführer

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